Direkt
zum Inhalt springen,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Stadt Vellberg Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden.
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Vellberg
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Vellberg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
FacebookInstagram
12 °C
Heute,  16. Oktober
Wolkenbedeckt
19 °C
Donnerstag, 17. Oktober
Wolkenbedeckt
15 °C
Freitag, 18. Oktober
Wolkenbedeckt
Gesamtübersicht anzeigen

Rathaus Aktuell

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 19.09.2024

Erstelldatum01.10.2024

Bürgermeister Reichert eröffnete die Sitzung und stellte die Beschlussfähigkeit fest. Es waren alle Stadträte anwesend.


Einwohnerfragestunde
Bei den Bürgerfragen meldete sich ein Bürger aus Lorenzenzimmern zu Wort und wollte wissen, weshalb die Böschung entlang der Dorfstraße nur einseitig gemulcht wurde. Eine Nachfrage beim Bauhofpersonal ergab, dass die Arbeiten noch nicht komplett abgeschlossen waren. Weiter merkte der Bürger an, dass sich der LKW-Verkehr auf der Umleitungsstrecke durch Lorenzenzimmern nicht an die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h halten würde. Zudem bat er darum die Schächte auf der Dorfstraße zu sanieren.
Ein Bürger aus Vellberg sprach an, dass die Waldwege teilweise stark zugewachsen seien und die Bankettbereiche dringend gemulcht werden müssten.
Ein weiterer Bürger fragte nach, wann das abgemeldete Auto auf dem Parkplatz bei den Sportanlagen beseitigt wird und wann die Schäden auf der Straße zur Stöckenburg ausgebessert werden. Bürgermeister Reichert teilte mit, dass er in Kontakt mit dem Fahrzeugeigentümer stehe und diesen gebeten habe das Fahrzeug vom Parkplatz zu entfernen. Eine Beseitigung der Schadstellen auf der Stöckenburgstraße erfolge durch den Bauhof.
 
Einsetzung und Verpflichtung eines neu gewählten Stadtrats
Am 9. Juni 2024 wurden 14 Stadträte für die neue Amtsperiode von 2024 bis 2029 gewählt. Bei der Einsetzung der neuen Stadträte in der konstituierenden Sitzung am 18. Juli 2024 war Herr Ludwig Fischer verhindert und konnte daher an diesem Tag nicht verpflichtet werden. Die Einsetzung und Verpflichtung wurde nun durch Bürgermeister Reichert nachgeholt.
 
Auftragserteilung Rohbauarbeiten und Aufzugseinbau beim Ärztehaus Vellberg

In der Gemeinderatssitzung am 18.04.2024 wurde der Entwurfsplanung zum Bau des Ärztehauses inkl. Apotheke und einer Rettungswache des ASB zugestimmt und die bauliche Ausführung der Maßnahme beschlossen. Außerdem hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 16.05.2024 die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Ganshalde, die unter anderem eine baurechtliche Voraussetzung für die Erstellung des Ärztehauses ist, beschlossen. Der Bebauungsplan ist mittlerweile rechtskräftig. Der Bauantrag wurde parallel dazu beim Landratsamt eingereicht. Mit der Erteilung der Baugenehmigung ist zeitnah zu rechnen. Die Rohbauarbeiten, sowie die Lieferung und der Einbau eines Aufzuges für das Ärztehauses, wurden zwischenzeitlich beschränkt ausgeschrieben. Die Angebotseröffnung ist für den 20.09. terminiert. Die auf die Submission nächstfolgende Gemeinderatssitzung, in der die Auftragsvergabe beschlossen werden könnte, ist für 17. Oktober geplant. Dies würde einen Zeitverlust im Bauablauf von ca. 2 ½ Wochen bedeuten. Um dies zu vermeiden beschloss der Gemeinderat, die Verwaltung mit den Auftragsvergaben an die günstigsten Bieter zu bevollmächtigen.
  
Finanzzwischenbericht zum Haushalt 2024
Wie üblich wurde dem Gemeinderat in einem Finanzzwischenbericht über den Bewirtschaftungsstand und die wesentlichen Planabweichungen zum Haushalt 2024 berichtet. Kämmerer Herr Taubald erläuterte die wesentlichen Planabweichungen und stellte fest, dass im Ergebnishaushalt mit einer negativen Veränderung in Höhe von rund 185.600 € zu rechnen sei. Die größten Veränderungen im Ergebnishaushalt sind bei den Personalausgaben mit Mehrkosten von rund 179.000 € festzustellen. Ursächlich hierfür sind vor allem, wie dies bereits beim Jahresabschluss 2023 dargestellt wurde, die jüngsten Tarifabschlüsse, die nicht mehr vollständig in die Haushaltplanung eingepflegt werden konnten.
Wesentliche Abweichungen sind auch bei den Schlüsselzuweisungen und den Einkommensteueranteilen im Rahmen des Finanzausgleichs enthalten. Diese Veränderungen basieren auf den aktuellen landesweiten Vorgaben nach der Steuerschätzung im Mai diesen Jahres. Erfreulicherweise wurde die Kreisumlage um 1 %-Punkt geringer angesetzt als in der Haushaltsplanung vorgesehen. Hierdurch entstehen Einsparungen von rund 72.300 €.
Durch die Veränderung vermindert sich das ordentliche Ergebnis des Ergebnishaushalts von + 178.600 € auf rund -7.000 €. Der Ausgleich kann über Rücklagenentnahmen erfolgen.
Entsprechend verringert sich der veranschlagte Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit von rund 1.015.600 € auf 830.000 €.
 
Beim Finanzhaushalt in dem vor allem die Investitionsmaßnahmen von Interesse sind, ergibt sich insgesamt eine Verbesserung von rund 155.000 €, was vor allem auf höhere Einnahmen aus Bauplatzverkäufen zurückzuführen ist.
 
Die voraussichtliche Liquidität zum Jahresende 2024 wird mit 1.546.000 € kalkuliert. Aufgrund der im Finanzzwischenbericht festgestellten Veränderungen, insbesondere aber auch des verbesserten Jahresabschlusses 2023, ist aus heutiger Sicht rechnerisch ein Teilverzicht auf die Realisierung der Kreditermächtigung des laufenden Haushaltsjahres möglich. Insgesamt beträgt diese Kreditermächtigung 2,2 Mio. €. Die endgültige Entscheidung hierüber wird jedoch erst im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 getroffen werden. Die Pro-Kopf-Verschuldung würde bei Inanspruchnahme der gesamten Kreditermächtigung bei rund 860 € liegen.
 
Insgesamt zeigen sich Bürgermeister Jürgen Reichert und Kämmerer Oliver Taubald von dem Haushaltsvollzug 2024 und den darin festgestellten Veränderungen, angesichts der deutlich schlechter gewordenen Finanzlage auf nationaler Ebene, noch einigermaßen zufrieden. Die Verbesserungen aus dem Jahr 2023 wirken sich wie bereits im Rahmen des Jahresabschlusses dieses Jahres positiv auf die heutige Liquidität aus.
 
Sachstandsbericht Bebauungsplan Haselhalde
Der Rohstoffabbau im Steinbruch östlich von Lorenzenzimmern wurde bereits teilweise aufgegeben. Eine Investorengruppe beabsichtigt nun eine rund 6,05 ha große Teilfläche zu rekultivieren. Im Rahmen der Rekultivierung soll das Gelände aufgefüllt, sowie eine Freiflächenphotovoltaikanlage in Reihenform errichtet werden. Ferner soll ein Sichtschutzwall aufgeschüttet sowie bestehende Wirtschaftswege innerhalb des Steinbruchgeländes verlegt werden. Da sich das Plangebiet im unbeplanten Außenbereich befindet, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der ursprüngliche Rekultivierungsplan muss auch entsprechend dem Vorhaben angepasst werden. In den letzten 4 Jahren war hierzu viel Abstimmungsbedarf mit verschiedenen Fachbehörden erforderlich. Kreisplaner Jens Fuhrmann erläuterte dem Gremium hierzu den Sachverhalt. Die Details konnten mit den Behörden soweit abgestimmt werden, so dass nun das Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden könne. Der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde bereits in der Sitzung des Gemeinderats am 24.09.2020 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange könne nun durchgeführt werden, so der Kreisplaner Fuhrmann. Der Gemeinderat nahm den Sachstand zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Kenntnis. 
 
Annahme von Spenden
Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spende des Elternbeirats Großaltdorf für ein Dreirad im Wert von 180 € sowie einer privaten Spende in Höhe von 50 € für den Kauf von Spielsachen einstimmig zu.
Ebenfalls angenommen wurde eine Sachspende der Fa. Schleich an die Kita Talheim im Wert von 200 €.
 
Sonstiges, Bekanntgaben
Stadtrat Baumann wies darauf hin, dass seit Einrichtung der Baustelle in der Bahnhofstraße zahlreiche Autofahrer die Feldwege um Großaltdorf unberechtigt als Abkürzung nutzen. Dieser Sachverhalt sei der Stadtverwaltung seit längerem bekannt so der Bürgermeister. Er war diesbezüglich bereits mehrmals in Kontakt mit dem Polizeiposten in Bühlertann und hat um verstärkte Verkehrskontrollen gebeten. Zusätzlich wird der Gemeindevollzugsbeamte entsprechende Verkehrsverstöße dokumentieren und zur Anzeige bringen.
 
Stadträtin Giehl fragte nach, weshalb die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Dörrenzimmern und Buch nicht für die komplette Dauer der Baumaßnahme an der Ortsdurchfahrt in Vellberg für alle Verkehrsteilnehmer befahrbar war. Bürgermeister Reichert teilte hierzu mit, dass die Stadt Schwäbisch Hall aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens die Strecke nur noch für den Anliegerverkehr freigegeben habe.
 
Stadtrat Messerschmidt wollte wissen, warum der neu hergestellte Fußgängerüberweg auf der L1064 nicht komplett barrierefrei ausgeführt worden sei. Dem widersprach der Bürgermeister und wies daraufhin, dass der Fußgängerüberweg in Abstimmung mit der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung errichtet wurde. Die unterschiedliche Ausführung rühre daher, da verschiedene Arten der körperlichen Einschränkungen berücksichtigt wurden.