Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 19.09.2024
Erstelldatum01.10.2024
Bürgermeister Reichert eröffnete die Sitzung und stellte die Beschlussfähigkeit fest. Es waren alle Stadträte anwesend.
Einwohnerfragestunde
Bei den Bürgerfragen meldete sich ein Bürger aus Lorenzenzimmern zu Wort und wollte wissen, weshalb die Böschung entlang der Dorfstraße nur einseitig gemulcht wurde. Eine Nachfrage beim Bauhofpersonal ergab, dass die Arbeiten noch nicht komplett abgeschlossen waren. Weiter merkte der Bürger an, dass sich der LKW-Verkehr auf der Umleitungsstrecke durch Lorenzenzimmern nicht an die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h halten würde. Zudem bat er darum die Schächte auf der Dorfstraße zu sanieren.
Ein Bürger aus Vellberg sprach an, dass die Waldwege teilweise stark zugewachsen seien und die Bankettbereiche dringend gemulcht werden müssten.
Ein weiterer Bürger fragte nach, wann das abgemeldete Auto auf dem Parkplatz bei den Sportanlagen beseitigt wird und wann die Schäden auf der Straße zur Stöckenburg ausgebessert werden. Bürgermeister Reichert teilte mit, dass er in Kontakt mit dem Fahrzeugeigentümer stehe und diesen gebeten habe das Fahrzeug vom Parkplatz zu entfernen. Eine Beseitigung der Schadstellen auf der Stöckenburgstraße erfolge durch den Bauhof.
Einsetzung und Verpflichtung eines neu gewählten Stadtrats
Am 9. Juni 2024 wurden 14 Stadträte für die neue Amtsperiode von 2024 bis 2029 gewählt. Bei der Einsetzung der neuen Stadträte in der konstituierenden Sitzung am 18. Juli 2024 war Herr Ludwig Fischer verhindert und konnte daher an diesem Tag nicht verpflichtet werden. Die Einsetzung und Verpflichtung wurde nun durch Bürgermeister Reichert nachgeholt.
Auftragserteilung Rohbauarbeiten und Aufzugseinbau beim Ärztehaus Vellberg
In der Gemeinderatssitzung am 18.04.2024 wurde der Entwurfsplanung zum Bau des Ärztehauses inkl. Apotheke und einer Rettungswache des ASB zugestimmt und die bauliche Ausführung der Maßnahme beschlossen. Außerdem hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 16.05.2024 die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Ganshalde, die unter anderem eine baurechtliche Voraussetzung für die Erstellung des Ärztehauses ist, beschlossen. Der Bebauungsplan ist mittlerweile rechtskräftig. Der Bauantrag wurde parallel dazu beim Landratsamt eingereicht. Mit der Erteilung der Baugenehmigung ist zeitnah zu rechnen. Die Rohbauarbeiten, sowie die Lieferung und der Einbau eines Aufzuges für das Ärztehauses, wurden zwischenzeitlich beschränkt ausgeschrieben. Die Angebotseröffnung ist für den 20.09. terminiert. Die auf die Submission nächstfolgende Gemeinderatssitzung, in der die Auftragsvergabe beschlossen werden könnte, ist für 17. Oktober geplant. Dies würde einen Zeitverlust im Bauablauf von ca. 2 ½ Wochen bedeuten. Um dies zu vermeiden beschloss der Gemeinderat, die Verwaltung mit den Auftragsvergaben an die günstigsten Bieter zu bevollmächtigen.
Finanzzwischenbericht zum Haushalt 2024
Wie üblich wurde dem Gemeinderat in einem Finanzzwischenbericht über den Bewirtschaftungsstand und die wesentlichen Planabweichungen zum Haushalt 2024 berichtet. Kämmerer Herr Taubald erläuterte die wesentlichen Planabweichungen und stellte fest, dass im Ergebnishaushalt mit einer negativen Veränderung in Höhe von rund 185.600 € zu rechnen sei. Die größten Veränderungen im Ergebnishaushalt sind bei den Personalausgaben mit Mehrkosten von rund 179.000 € festzustellen. Ursächlich hierfür sind vor allem, wie dies bereits beim Jahresabschluss 2023 dargestellt wurde, die jüngsten Tarifabschlüsse, die nicht mehr vollständig in die Haushaltplanung eingepflegt werden konnten.
Wesentliche Abweichungen sind auch bei den Schlüsselzuweisungen und den Einkommensteueranteilen im Rahmen des Finanzausgleichs enthalten. Diese Veränderungen basieren auf den aktuellen landesweiten Vorgaben nach der Steuerschätzung im Mai diesen Jahres. Erfreulicherweise wurde die Kreisumlage um 1 %-Punkt geringer angesetzt als in der Haushaltsplanung vorgesehen. Hierdurch entstehen Einsparungen von rund 72.300 €.
Durch die Veränderung vermindert sich das ordentliche Ergebnis des Ergebnishaushalts von + 178.600 € auf rund -7.000 €. Der Ausgleich kann über Rücklagenentnahmen erfolgen.
Entsprechend verringert sich der veranschlagte Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit von rund 1.015.600 € auf 830.000 €.
Beim Finanzhaushalt in dem vor allem die Investitionsmaßnahmen von Interesse sind, ergibt sich insgesamt eine Verbesserung von rund 155.000 €, was vor allem auf höhere Einnahmen aus Bauplatzverkäufen zurückzuführen ist.
Die voraussichtliche Liquidität zum Jahresende 2024 wird mit 1.546.000 € kalkuliert. Aufgrund der im Finanzzwischenbericht festgestellten Veränderungen, insbesondere aber auch des verbesserten Jahresabschlusses 2023, ist aus heutiger Sicht rechnerisch ein Teilverzicht auf die Realisierung der Kreditermächtigung des laufenden Haushaltsjahres möglich. Insgesamt beträgt diese Kreditermächtigung 2,2 Mio. €. Die endgültige Entscheidung hierüber wird jedoch erst im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 getroffen werden. Die Pro-Kopf-Verschuldung würde bei Inanspruchnahme der gesamten Kreditermächtigung bei rund 860 € liegen.
Insgesamt zeigen sich Bürgermeister Jürgen Reichert und Kämmerer Oliver Taubald von dem Haushaltsvollzug 2024 und den darin festgestellten Veränderungen, angesichts der deutlich schlechter gewordenen Finanzlage auf nationaler Ebene, noch einigermaßen zufrieden. Die Verbesserungen aus dem Jahr 2023 wirken sich wie bereits im Rahmen des Jahresabschlusses dieses Jahres positiv auf die heutige Liquidität aus.
Sachstandsbericht Bebauungsplan Haselhalde
Der Rohstoffabbau im Steinbruch östlich von Lorenzenzimmern wurde bereits teilweise aufgegeben. Eine Investorengruppe beabsichtigt nun eine rund 6,05 ha große Teilfläche zu rekultivieren. Im Rahmen der Rekultivierung soll das Gelände aufgefüllt, sowie eine Freiflächenphotovoltaikanlage in Reihenform errichtet werden. Ferner soll ein Sichtschutzwall aufgeschüttet sowie bestehende Wirtschaftswege innerhalb des Steinbruchgeländes verlegt werden. Da sich das Plangebiet im unbeplanten Außenbereich befindet, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der ursprüngliche Rekultivierungsplan muss auch entsprechend dem Vorhaben angepasst werden. In den letzten 4 Jahren war hierzu viel Abstimmungsbedarf mit verschiedenen Fachbehörden erforderlich. Kreisplaner Jens Fuhrmann erläuterte dem Gremium hierzu den Sachverhalt. Die Details konnten mit den Behörden soweit abgestimmt werden, so dass nun das Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden könne. Der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde bereits in der Sitzung des Gemeinderats am 24.09.2020 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange könne nun durchgeführt werden, so der Kreisplaner Fuhrmann. Der Gemeinderat nahm den Sachstand zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Kenntnis.
Annahme von Spenden
Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spende des Elternbeirats Großaltdorf für ein Dreirad im Wert von 180 € sowie einer privaten Spende in Höhe von 50 € für den Kauf von Spielsachen einstimmig zu.
Ebenfalls angenommen wurde eine Sachspende der Fa. Schleich an die Kita Talheim im Wert von 200 €.
Sonstiges, Bekanntgaben
Stadtrat Baumann wies darauf hin, dass seit Einrichtung der Baustelle in der Bahnhofstraße zahlreiche Autofahrer die Feldwege um Großaltdorf unberechtigt als Abkürzung nutzen. Dieser Sachverhalt sei der Stadtverwaltung seit längerem bekannt so der Bürgermeister. Er war diesbezüglich bereits mehrmals in Kontakt mit dem Polizeiposten in Bühlertann und hat um verstärkte Verkehrskontrollen gebeten. Zusätzlich wird der Gemeindevollzugsbeamte entsprechende Verkehrsverstöße dokumentieren und zur Anzeige bringen.
Stadträtin Giehl fragte nach, weshalb die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Dörrenzimmern und Buch nicht für die komplette Dauer der Baumaßnahme an der Ortsdurchfahrt in Vellberg für alle Verkehrsteilnehmer befahrbar war. Bürgermeister Reichert teilte hierzu mit, dass die Stadt Schwäbisch Hall aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens die Strecke nur noch für den Anliegerverkehr freigegeben habe.
Stadtrat Messerschmidt wollte wissen, warum der neu hergestellte Fußgängerüberweg auf der L1064 nicht komplett barrierefrei ausgeführt worden sei. Dem widersprach der Bürgermeister und wies daraufhin, dass der Fußgängerüberweg in Abstimmung mit der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung errichtet wurde. Die unterschiedliche Ausführung rühre daher, da verschiedene Arten der körperlichen Einschränkungen berücksichtigt wurden.