Direkt
zum Inhalt springen,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Stadt Vellberg Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden.
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Vellberg
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Vellberg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
FacebookInstagram
16 °C
Heute,  27. September
Leichter Regen
12 °C
Samstag, 28. September
Mäßiger Regen
12 °C
Sonntag, 29. September
Leicht bewölkt
Gesamtübersicht anzeigen

Aktuelles

aus dem Gemeinde- und Ortschaftsrat

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 23.11.2023

Erstelldatum07.12.2023

Einwohnerfragestunde
Ein Bürger erkundigte sich nach den weiteren Planungen hinsichtlich des Fortbestands des EDEKA-Markts in Vellberg. Bürgermeister Reichert berichtet, dass sich die EDEKA-Gruppe zum jetzigen Standort bekannt habe und daher dort derzeit Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Aktuell finden mit den Genehmigungsbehörden erste Abstimmungsgespräche statt, wie die Zukunft des Edeka-Marktes in Vellberg aussehen könnte.
 
Auftragsvergabe für die Erschließung des Gewerbegebiets Talheim-Ost einschließlich Regenüberlaufbecken
Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung im Februar d.J. den Bau- und Ausführungsbeschluss für die Erschließung des Gewerbegebiets Talheim-Ost, einschließlich des Regenüberlaufbeckens am Rande des künftigen Gewerbegebiets gefasst hatte, wurde mittlerweile die öffentliche Ausschreibung der Erschließungsmaßnahme durchgeführt. Für die Tiefbau-, Straßenbau- und Betonarbeiten ist günstigster Bieter die Firma Georg Eichele Bau aus Schwäbisch Gmünd mit einer Auftragssumme in Höhe von 1.960.238,65 €.
Für die Bauwerksausrüstung und elektrotechnische Ausrüstung für den Neubau des Regenüberlaufbeckens ist wirtschaftlichster Bieter die Firma Amax GmbH aus Lorch mit einer Auftragssumme in Höhe von 512.135,54 €. Herr Jörg vom Ingenieurbüro stadtlandingenieure stellte dem Gemeinderat die ausgeschriebenen Arbeiten in groben Zügen vor und verweist auf einige Änderungen bei der Ausführungsplanung sowie auf einen recht günstigen Ausschreibungszeitpunkt, weshalb die geplanten Kosten deutlich um rund 870.000 € reduziert werden können. Dies führt dazu, dass ebenfalls der städtische Planansatz im Haushalt 2024 entsprechend herabgesetzt werden kann.
Die Gemeinderäte zeigten sich erfreut über das günstige Ausschreibungsergebnis und beschlossen die Auftragsvergabe an die günstigsten Bieter.
Die Bauzeit ist von Januar 2024 bis Oktober 2025 vorgesehen.
 
Einrichtung eines Fußgängerüberwegs Kreisverkehr Haller Straße
Im Rahmen der Verkehrsschau Anfang Mai wurde die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs am Kreisverkehr in der Haller Straße befürwortet. Die Planung der baulichen Umsetzung wurde vom Ingenieurbüro kpengineering aus Schwäbisch Hall erstellt und beinhaltete die Neupositionierung der Straßenbeleuchtung und die Markierungsarbeiten. Herr Krupp vom Ingenieurbüro war in der Sitzung anwesend und stellte die Planungen, die auch mit dem Straßenbauamt abgestimmt werden mussten, vor. Im Rahmen des Abstimmungsprozesses wurde der Stadtverwaltung mitgeteilt, dass der Einrichtung des Fußgängerüberwegs seitens des Straßenbauamts nur dann zugestimmt wird, wenn die bauliche Ausführung barrierefrei erfolgt. Aufgrund dieser Vorgabe werden umfangreiche bauliche Maßnahmen notwendig, wie zum Beispiel der Ausbau der Randeinfassung und das Einbringen taktiler Elemente. Die Kosten für diese Maßnahmen wurden auf 84.847 Euro geschätzt. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Förderung dieser Maßnahme durch das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Gefördert werden 75 % der Baukosten und 10 % der Planungskosten, so dass sich der Eigenanteil der Stadt Vellberg auf voraussichtlich rund 24.000 € beläuft. In Gesprächen zwischen der Stadtverwaltung und Vertretern des RP Stuttgart, Außenstelle Ellwangen – Straßenbauverwaltung, konnte erreicht werden, dass die Straßendecke der L1064 von der Einmündung zur L1060 bis ca. Höhe Bushaltestelle in der Haller Straße mitsaniert wird, wenn die Stadt die Abwicklung der Sanierung übernimmt. Die Finanzierung der Deckensanierung erfolgt über Gelder des Landes Baden-Württemberg.
Der Gemeinderat stimmte dem Neubau des Fußgängerwegs zu und beschloss die Stadtverwaltung zu beauftragen einen Förderantrag gemäß LGVFG zu stellen und die Sanierungsarbeiten der L1064 im Auftrag des Regierungspräsidiums gegen Kostenersatz durchzuführen. Außerdem wurde der Beschluss gefasst das Ingenieurbüro kpengineering aus Schwäbisch Hall mit der Planung und Ausführung der Maßnahme auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure zu beauftragen.
 
Weiterer Breitbandausbau in Vellberg: Kombinierte Ausschreibung der Planungsleistungen für die hell- und dunkelgrauen Flecken
Heinz Kastenholz, Geschäftsführer des Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall, war in der Sitzung anwesend und erläuterte die Details zum weiteren Breitbandausbau in Vellberg. Nachdem beim Breitbandausbau der Ausbau der weißen Flecken auf Hochtouren läuft, bereitet der Zweckverband Breitband den bereits beschlossenen Ausbau der hellgrauen Flecken derzeit vor. Als hellgraue Flecken werden Gebiete definiert, in denen ein Netzbetreiber vertreten ist, jedoch in naher Zukunft voraussichtlich kein weiteres Netz aufgebaut wird und eine Versorgung von mindestens 30 Mbit/s, aber weniger als 100 Mbit/s im Download vorhanden ist. Bei einer Versorgung mit > 100 Mbit/s wird von sog. dunkelgrauen Flecken gesprochen.
Die Planungsleistungen der „hellgraue Flecken“ wurden bereits ausgeschrieben und der Teilnahmewettbewerb ist bereits abgeschlossen, die Aufforderung zum Erstangebot hätte jetzt erfolgen können. Mit der vom Bund Ende April veröffentlichten Gigabit-Richtlinie 2.0 wurde das Förderverfahren für den Ausbau der dunkelgrauen Flecken erneut verändert und es wurde erwartungsgemäß nicht einfacher. Diese Problematik hat den Zweckverband Breitband dazu bewegt, sämtliche Förderanträge kurzfristig ohne Zustimmung der Verbandskommunen zu stellen, um keine Zeit zu verlieren. Damit sollten die Fördermittel zunächst einmal gesichert werden. Vom Zuwendungsgeber wurden zwischenzeitlich die Bewilligungen zum Ausbau der „hell- und dunkelgrauen Flecken“ (Versorgung bisher > 100 Mbit/s) ausgesprochen. Das bedeutet, dass die dunkelgrauen Flecken nun auch direkt mit ausgebaut werden können. Um hell- und dunkelgraue Flecken möglichst reibungsfrei und zügig auszubauen, sollen die Planungs- und später auch die Tiefbauleistungen in je einer Ausschreibung veröffentlicht werden. Für Vellberg ist die Planungsausschreibung für die hellgrauen Flecken bereits gestartet, wurde nun aber zunächst gestoppt. Um die hell- und dunkelgrauen Flecken in einem Zug auszubauen, schlägt der Zweckverband Breitband vor, dass die Planungsleistungen gemeinsam ausgeschrieben werden. Damit wäre die gesamte Planungsleistung der hellgrauen und der dunkelgrauen Flecken in einer Hand. Die Eigenbeteiligung der Stadt Vellberg liegt ja nach Umfang der Ausführung zwischen 230.000 und 660.000 Euro, verteilt auf ca. drei Jahre.
 
Förderproblematik der sog. „Home passed“ Hausanschlüsse
Im Zuge der Erschließung der sog. „weißen Flecken“ erhielten Gebäude entlang der trassennahen Ausbaustrecke, welche bisher > 30 MBit/s versorgt sind, eine sog. Breitbandvorstreckung (Abzweig Breitband-Leerrohr bis Grundstücksgrenze). Grundstücke auf der trassenfernen (gegenüberliegende) Seite bekamen keine Vorstreckung im Zuge des Ausbaus der „weißen Flecken“. Auf der Gemarkung Vellberg gibt es laut Planung 91 „Home passed“ Hausanschlüsse. Diese Anschlüsse sind jedoch nicht fertig gebaut, sondern enden schon an der Grundstücksgrenze. Es fehlt der kostenintensive Ausbau zum und im Haus komplett. Nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 gelten diese Anschlüsse als versorgt und können im Zuge des Ausbaus der hell- und dunkelgrauen Flecken nicht mehr gefördert werden. Die Kosten in Höhe von ca. 385.000 € für den Ausbau dieser 91 Hausanschlüsse müsste die Stadt Vellberg zu 100% selbst tragen. Da es sich hier um Grundstücke handelt, welche bisher schon sehr gut mit mehr als 100 Mbit/s im Download versorgt sind, hat der Gemeinderat beschlossen, diese sog. „Home Passed“ Anschlüsse nicht fertig zu bauen. Der Zweckverband Breitband wird für das Verbandsgebiet einen pauschalen Anschlusspreis kalkulieren, so dass die betroffenen Eigentümer bei Bedarf ihr Grundstück im Zuge des Ausbaus der hell- und dunkelgrauen Flecken an das Glasfasernetz auf ihre Kosten mit anschließen lassen können. Weiter beschloss der Gemeinderat, die dunkelgrauen Flecken in einem Zug mit den hellgrauen Flecken durch den Zweckverband Breitband ausbauen zu lassen und befürwortet die kombinierte Ausschreibung der Planungsleistungen für die hell- und dunkelgrauen Flecken.
Die Tiefbauarbeiten für die hell- und die dunkelgrauen Flecken werden voraussichtlich bereits Ende 2024 beginnen. Somit gäbe es etwa ab dem Jahr 2027 nur noch gigabitfähige Hausanschlüsse in Vellberg.
 
Auftragsvergabe für die Ersatzbeschaffung eines Löschfahrzeugs für den Erstangriff Löschen/ technische Rettung (LF 20)
In der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans aus dem Jahr 2021 ist die Ersatzbeschaffung eines Löschfahrzeugs für den Erstangriff Löschen/ technische Rettung (LF20) für das Jahr 2023 vorgesehen. Hierfür sind im Haushaltsplan Mittel in Höhe von 550.000 € eingestellt. Für die Durchführung des Beschaffungsvorgangs wurde die Firma GSB Engineering GmbH aus Karlsruhe beauftragt. Die Ausschreibung wurde in zwei Lose aufgeteilt. Los 1 beinhaltete die Lieferung eines Fahrgestells inklusive Aufbau für ein Löschgruppenfahrzeug LF20 einschließlich betriebsfertigem Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung, der Licht-, Signal- und Funkanlagen, Los 2 die Lieferung einer feuerwehrtechnischen Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF20. Die Ausschreibung erfolgte im August europaweit über eine Vergabeplattform. Bis zum Ende der Angebotsfrist am 11.10.2023 ging für das Los 1 ein Angebot, für Los 2 gingen zwei Angebote ein. Die Lieferung des Fahrgestells inklusive Aufbau wie oben beschrieben hat die Firma Rosenbauer mit einer Angebotssumme in Höhe von 478.291,94 Euro angeboten. Das wirtschaftlichste Angebot für die Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung hat mit einer Angebotssumme von 177.369,39 Euro die Firma Ziegler abgegeben. Der zweite Bieter hierfür lag mit einer Angebotssumme in Höhe von 180.934,15 Euro 2 % über dem Angebot der Firma Ziegler. Die Gesamtkosten für die Ersatzbeschaffung liegen somit bei 655.661,33 Euro und überschreiten den Haushaltsansatz daher um 105.661,33 Euro. Der Gemeinderat beschloss das Angebot der Firma Rosenbauer (Los 1) mit dem Angebot der Firma Ziegler (Los 2) zu kombinieren und Los 1 an die Firma Rosenbauer mit einer Angebotssumme von 478.291,94 € und Los 2 mit einer Angebotssumme von 177.369,39 € an die Firma Ziegler zu vergeben. Außerdem wurde die Nachfinanzierung des Betrags in Höhe von 105.661,33 € im Haushalt 2025 beschlossen.
 
Entwurf Haushaltsplan 2024
Bürgermeister Reichert erklärte hierzu, die Verwaltung würde wie üblich in der Novembersitzung den Haushaltsentwurf für das nächste Jahr sowie für die mittelfristige Finanzplanung bis ins Jahr 2027 in den Gemeinderat einbringen.
Kämmerer Oliver Taubald erläuterte, die Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2024 sei im Lichte der zahlreichen, bereits seit einigen Jahren vorherrschenden Krisen mit den daraus folgenden negativen wirtschaftlichen Folgen, nicht einfach. Allerdings wären die Vorgaben des Landeshaushaltserlasses noch vergleichsweise zufriedenstellend, weshalb sich das Saldo aus Zuweisungen und Umlagen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs sowie der städtischen Steuereinnahmen im Finanzplanungszeitraum bis zum Jahr 2027 einigermaßen positiv entwickeln würden. Auch die sonstigen Einnahmen seien recht stabil kalkuliert.
Er wies allerdings auch darauf hin, dass die Ausgaben in einigen Bereichen stark ansteigen werden. Bspw. nannte er die Unterhaltungskosten für Gebäude und die Infrastruktur, insbesondere für den Bereich der Abwasserbeseitigung. Hier würden die Kosten von 612.000 € auf 990.000 € im kommenden Jahr ansteigen. Auch die Kosten für Heizung und Strom steigen von 2022 mit 218.000 € auf kalkulierte 335.000 € im Jahr 2024.
Die Steigerung der Personalausgaben ist zum Vorjahr mit 5,4 % vorgesehen, so dass diese insgesamt rund 3,58 Mio. Euro betragen werden. Dies vor dem Hintergrund, dass in der Kernverwaltung keine Stellenmehrungen vorgesehen seien.
Auch die Zinsen für Kredite werden aufgrund der vorgesehenen Darlehensaufnahmen und dem höheren Zinsniveau von 33.600 € im laufenden Jahr bis auf 203.000 € im Jahr 2027 ansteigen.
Einen höheren Beitrag zur Finanzierung der Landkreisverwaltung wird die Stadt Vellberg leisten müssen, wenn die Kreisumlage, wie von der Kreisverwaltung beantragt, von 31 % auf 33 % ansteigen wird. Dies wären Mehrausgaben in Höhe von 145.000 €.
Das ordentliche Ergebnis wird im gesamten Planungszeitraum stets positiv erwartet. Im Jahr 2024 wird dies bei rund 180.000 € liegen. In den Jahren 2025 bis 2027 wird das Ergebnis zwischen 920.000 € und 1.066.000 € prognostiziert. Dementsprechend fallen auch die erwirtschafteten Zahlungsmittel, die unter anderem zur Investitionsfinanzierung dienen, positiv aus. Dennoch seien vor dem Hintergrund der geplanten großen Investitionsmaßnahmen im Planungszeitraum Darlehensaufnahmen von netto rund 3,86 Mio. Euro notwendig. Im Planjahr 2024 belaufen sich diese auf 1,3 Mio. Euro. Ende 2027 wäre dann eine Pro-Kopf-Verschuldung von rund 1.100 € erreicht. Dies entspricht in etwa dem Durchschnitt der kreisweiten Verschuldung.
Der Gemeinderat beschäftigte sich im Anschluss ausführlich mit den anstehenden Investitions- und wesentlichen Unterhaltungsmaßnahmen. Haushaltsmittel sind bspw. für den Bau eines Ärztehauses, für die Renovierung der Flüchtlingsunterkunft in Lorenzenzimmern, der Beteiligung am Breitbandausbau im Stadtgebiet sowie der Erschließung des Gewerbegebiets Talheim-Ost und der Sanierung der Bahnhofstraße in Großaltdorf eingeplant. Des Weiteren ist bis ins Jahr 2027 auch der erste Erschließungsabschnitt im Baugebiet „Sandhalde“ in der Planung enthalten. Außer den großen Investitionsmaßnahmen sind zahlreiche Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich der Erneuerung der Hallenbeleuchtungen, der kommunalen Wärmeplanung und im Bereich der Abwasserbeseitigung vorgesehen. In der Finanzplanung ist ebenfalls die Erneuerung des Regenüberlaufbeckens Talstraße enthalten, bei der jedoch eine Grundsatzberatung des Gemeinderats noch aussteht.
Nach ausführlicher Beratung und Diskussion über die einzelnen Ausgabepositionen beschloss der Gemeinderat schließlich einstimmig den Haushaltsentwurf 2024, so dass dieser nun in der Verwaltung weiterbearbeitet werden und voraussichtlich in der Januarsitzung verabschiedet werden kann.
 
Aufnahme eines Kommunaldarlehens
Nachdem bereits im Rahmen des diesjährigen Finanzzwischenberichts in der Septembersitzung des Gemeinderats die Erforderlichkeit der Aufnahme eines Kommunaldarlehens zur Sicherung der städtischen Liquidität dargestellt wurde, schlug die Verwaltung nun vor, diese Kreditaufnahme zu realisieren. Insgesamt sollte sich die Kreditaufnahme auf 900.000 € aus den Kreditermächtigungen der Haushaltssatzung 2022 und 2023 belaufen. Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat beauftragt, nach vorheriger Angebotseinholung beim günstigsten Bieter dieses Darlehen zu realisieren.
 
Lieferverträge für die Elektrizität der Gasversorgung städtischer Gebäude
Nachdem die Versorgungsverträge für Wärmestrom der Stadt Vellberg Ende des Jahres auslaufen werden, wurde die Verwaltung ermächtigt entsprechende Angebote einzuholen und die Auftragsvergabe an den günstigsten Anbieter vorzunehmen.
Dies gilt ebenfalls für die Lieferverträge von Erdgas für die städtischen Immobilien und Einrichtungen.
 
Preisanpassungen für Führungen ab 2024 
Eine Preisanpassung für alle städtischen Führungen wurde letztmalig im Jahr 2012 vorgenommen. Die derzeit erhobenen Gebühren waren somit nicht mehr zeitgemäß.
Der Gemeinderat hat beschlossen die Gebühr für Stadt-, Fackel- und Nachtwächterführungen für Gruppen bis 25 Personen von 35,00 € auf 45,00 € zu erhöhen. Kinderführungen bis 30 Kinder + Begleitpersonen kosten zukünftig 40,00 € statt wie bisher 35,00 €.
Für Stöckenburgführungen bis 25 Personen werden zukünftig 30,00 € statt 20,00 € fällig. Auch die Gebühr für den Lügenbeuteltest wurde angepasst. Im Rahmen einer Stadtführung kostet dieser zukünftig 20,00 € und somit 5 € mehr. Ohne Stadtführung kostet der Lügenbeuteltest 30,00 € statt bisher 20,00 €.
 
Öffentliche Stadtführungen können nur noch von Juni – Oktober angeboten werden, jeweils am ersten Sonntag im Monat (Ausnahme Juli wegen Weinbrunnenfest). Da leider nicht mehr genügend Stadtführer zur Verfügung stehen, ist diese Maßnahme notwendig.
 
Der Preis für die Stadtführung wird um 0,50 € auf 3,00 € pro Person angehoben. Kinder bis 13 Jahre sind frei.
Bei mehr als 25 Personen werden zwei Stadtführer eingesetzt, dadurch fällt die bisherige Staffelung weg.
 
Durch die neuen Gebührensätze soll das Engagement der Stadtführer finanziell gewürdigt werden. Auf Bitte von Stadträtin Hirschner wurde zudem der Beschluss gefasst die die Gebühren alle 5 Jahre zu überprüfen.
 
Annahme von Spenden
Der Gemeinderat beschloss eine Spende der Elterninitiative Großaltdorf-Lorenzenzimmern in Höhe von 522,21 € für den Kindergarten Großaltdorf, sowie eine Spende in Höhe von 300,00 € der Firma Statik Hofmann für die Jugendfeuerwehr anzunehmen.
 
Bekanntgaben

  • Flüchtlingsunterkunft: In der als Flüchtlingsunterkunft vorgesehenen ehemaligen Gaststätte in Lorenzenzimmern muss noch eine Heizung eingebaut werden. Bürgermeister Reichert informierte, dass er wegen der Dringlichkeit der Beschaffung den Auftrag im Rahmen einer Eilentscheidung mit einer Angebotssumme von 34.087,95 € Euro an die Firma Endress vergeben hat.
  • Kommunalwahl 2024: Hauptamtsleiterin Munzinger stellte die wichtigsten Änderungen in den Gesetzesgrundlagen für die Kommunalwahl 2024 vor und bot den Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge an in kleinem Kreis noch intensiver über die Vorgaben zu sprechen. Die für die Aufstellung der Wahlvorschläge benötigten Vordrucke liegen bei ihr wahlweise in digitaler oder gedruckter Form vor.
  • Sonstiges: SR Baumann fragte an ob es möglich wäre an der Einmündung der August-Halm-Straße auf die Hauptstraße in Großaltdorf einen Verkehrsspiegel anzubringen. Diese Anregung wird in der nächsten Verkehrsschau mit dem Landratsamt abgestimmt. Stadtrat Hübsch bittet um Auskunft warum der Strütäckerweg nur gefräst und gewalzt und nicht wieder geteert wurde. Der Weg war in so schlechten Zustand, dass eine Neuasphaltierung zu teuer gewesen wäre. Da es sich um einen Sackgassenweg handelt wurde hier eine andere Sanierungsform getestet und nur gefräst und geschottert. Stadtrat Rüdel schilderte, dass die Verkehrssituation in der Eschenauer Straße eine Katastrophe sei. In Höhe des alten Hauses vor der Raiffeisenbank parken zwei Autos hintereinander, so dass dort nur noch Slalom gefahren werden könne. Jahrzehntelang habe dort ein halbseitiges Halteverbot bestanden, dass nun nicht mehr gelte. Hier wollte er wissen warum das so sei. Die Verwaltung wird beim Landratsamt nachfragen und ebenfalls in der Verkehrsschau anregen dieses wieder zu verfügen. Des Weiteren fragte er nach, ob die Stadt keine Handhabe gegen das Abstellen von Schrottfahrzeugen auf privatem Grund habe und erhielt als Antwort, dass so lange von den abgestellten Fahrzeugen keine Gefahr für die Umwelt ausgehe, hier leider nichts zu machen sei. SR Wenisch erkundigte sich, ob die Straßenbeleuchtung in der Limpurgstraße wieder ordnungsgemäß funktioniere. BM Reichert erläutert, dass es hier einen großflächigeren Ausfall gegeben habe, die zuständige Firma aber den Ausfallgrund mittlerweile behoben hat.