Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 16.02.2023
Erstelldatum02.03.2023
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 16.02.2023
Einwohnerfragestunde
Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen.
Bekanntgaben
Schöffenwahl 2023
Das Verfahren zur Gewinnung neuer Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 ist bereits gestartet. Die Stadt Vellberg ist ebenfalls dazu aufgerufen Frauen und Männer zu gewinnen, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Hierzu wird in der nächsten „Vellberger Stimme“ eine Bekanntmachung mit einem Aufruf zur Bewerbung veröffentlicht.
Jagdverpachtung Großaltdorf
In der letzten Sitzung hat der Gemeinderat die Neuverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Großaltdorf beschlossen. Das Kreisjagdamt hat zwischenzeitlich den Jagdpachtvertrag zur Neuverpachtung mit einer Laufzeit bis zum 31.03.2032 genehmigt.
Beauftragung der Rasenmäharbeiten auf städtischen Sportplätzen
Bis Ende letzten Jahres wurden die städtischen Sportplätze in Vellberg und Großaltdorf von einem Dienstleister gemäht. Dieser Vertrag ist nunmehr beendet worden. Der TSV Vellberg und der SV Großaltdorf sind nun auf die Stadtverwaltung zugekommen und haben der Stadt angeboten, für beide Sportplätze einen Rasenmähroboter anzuschaffen, um zukünftig die Plätze automatisiert mähen zu lassen. Die Anschaffung von Mährobotern können sich die Vereine über den Württembergische Landessportbund e.V. der Sportvereine und Sportverbände fördern lassen. Hierdurch sollen die städtischen Kosten gesenkt, der Rasen durch das ständige Mulchen in einer optimalen Wuchshöhe gehalten und so eine bessere Rasenqualität erreicht werden. Der Gemeinderat gewährt für die Beschaffung von jeweils einem Rasenmähroboter je Verein einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 60 v.H. der Anschaffungskosten, jedoch max. 15.000 € je Gerät. Zusätzlich übernimmt die Stadt Vellberg 60 v.H. der regelmäßig anfallenden Unterhaltskosten. Die Vereine verpflichten sich im Gegenzug, die erforderlichen regelmäßigen Rasenmäharbeiten auf den städtischen Sportplätzen für die Dauer von 7 Jahre selbständig vorzunehmen. Die weiteren Pflegearbeiten (z.B. Aerifizieren, Vertikutieren) werden weiterhin von der Stadt geleistet.
Baubeschluss Erschließung Gewerbegebiet Talheim-Ost einschließlich Regenüberlaufbecken
Im Haushaltsplan 2023 ist die Erschließung des Gesamtgebiets des Gewerbegebiets Talheim-Ost sowie der Neubau eines Regenrückhaltebeckens mit einem Regenüberlaufbecken vorgesehen. Ursprünglich war geplant, die Erstellung des Regenüberlaufbeckens vor der Erschließung des Gewerbegebiets auszuführen, was aber daran scheiterte, dass die beantragten Landeszuwendungen hierfür nicht gewährt wurden. Das Ingenieurbüro stadtlandingenieure (IB sli) stellte dem Gremium nochmals kurz die Entwurfsplanung zur Erschließung des Gewerbegebiets Talheim-Ost mit den beiden Rückhaltebecken vor. Das gesamte Bebauungsplangebiet umfasst voraussichtlich 10 Gewerbebauplätzen. Die aktualisierte Kostenberechnung für die Gesamtmaßnahme beläuft sich auf ca. 3,785 Mio. €. Die Auftragserteilung der Arbeiten ist für den September dieses Jahres geplant. Die Bauausführung ist von Oktober 2023 bis Juni 2025 eingeplant. Der Gemeinderat regte an, das Gewerbegebiet schneller zu erschließen. Aufgrund der umfangreichen Erschließungsarbeiten kann die Fertigstellung jedoch nicht beschleunigt werden. Die Bauzeit bis Juni 2025 ist realistisch. Der Gemeinderat fasste den Bau- und Ausführungsbeschluss für die Erschließung des Gewerbegebiets Talheim-Ost einschließlich des Regenüberlaufbeckens. Das Ingenieurbüro stadtlandingenieure wurde mit der weiteren Planung und Ausführung beauftragt. Die Ausschreibung der Bauleistung wird im Sommer erfolgen. Die Auftragsvergabe ist in der Septembersitzung vorgesehen.
Finanz- und Naturalplanung für den Stadtwald 2023
Das von der Stadt Vellberg mit der Bewirtschaftung der städtischen Waldflächen beauftragte Forstamt beim Landratsamt Schwäbisch Hall hat den Finanz- und Naturalplan für das Jahr 2023 aufgestellt. Der Forstamtsleiter, Herr Schüller, gab einen Rückblick zur Wetter- und Klimasituation der letzten Jahre und den anstehenden Aufgaben, den Wald in der Zukunft überlebensfähig zu gestalten. Die Bundesregierung habe ein Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ aufgelegt, so Herr Schüller. Der Forstamtsleiter rät von der Teilnahme an diesem Programm jedoch ab. Das Programm gehe an der Lebenswirklichkeit der Waldbesitzer vorbei. Es müssen eine Vielzahl an neuen und bürokratischen Anforderungen erfüllt werden, um überhaupt eine entsprechende Honorierung zu bekommen. Gerade für Kleinwaldbesitzer sei das kaum leistbar. Viel wichtiger sei eine aktive Waldbewirtschaftung.
Der für Vellberg zuständige Revierleiter, Herr Mayr, gab einen Rückblick über das abgelaufene Forstwirtschaftsjahr 2022. Das Betriebsergebnis schließt für 2022 mit einem Verlust in Höhe von 11.449 € ab und damit ein bisschen besser wie in der Planung (- 14.301 €) vorgesehen. Die Finanz- und Naturalplanung für den Stadtwald 2023 sieht Einnahmen in Höhe von 20.400 € und Ausgaben von 30.038 € vor. Der Gemeinderat stimmte dem Natural- und Finanzplan das Jahr 2023 mit einem geplanten Verlust in Höhe von 7.638 € zu.
Kindergartenbedarfsplan 2023
Laut Betriebserlaubnis hat die Stadt Vellberg aktuell 186 genehmigte Kita-Plätze im Ü3-Bereich und 22 Betreuungsplätze im U3-Bereich. Aktuell hat die Stadt 2 Krippengruppen. Bis Mitte des Jahres können alle angemeldeten Kinder in der Krippe aufgenommen werden. Zum Jahresende sieht der Bedarfsplan die Eröffnung einer dritten Gruppe in Talheim vor. Mit der 3. Gruppe kann dann der absehbare Bedarf an Betreuungsplätzen gedeckt werden. Die Personalplanung hierfür läuft bereits. Nach den vorliegenden Geburten- und Anmeldezahlen wird für den Kindergartenbedarfsplan im Ü3-Bereich mit einem mittelfristigen Bedarf von 177 Kindergartenplätzen gerechnet. Die Anzahl der Ü3- Plätze reichen somit aus, so dass jedem Kind ein Kindergartenplatz angeboten werden kann. Der Gemeinderat stimmte der kommunalen Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2023 zu.
2. Änderung des Bebauungsplans "Industrie- und Gewerbegebiet Talheim-Großaltdorf" in Vellberg hier: Aufstellungsbeschluss
Das ortsansässige Logistikunternehmen beabsichtigt eine Erweiterung des nördlichen bestehenden Betriebsgeländes im Industriegebiet Talheim-Großaltdorf. Hierfür ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Der Gemeinderat beschloss den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie und Gewerbegebiet Talheim-Großaltdorf“. Die Änderung betrifft die Flurstücke 319/1, 320/0 Gemarkung Vellberg Flur Talheim. Das Bebauungsplanverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Sonstiges
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