Direkt
zum Inhalt springen,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Stadt Vellberg Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden.
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Vellberg
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Vellberg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
FacebookInstagram
16 °C
Heute,  27. September
Leichter Regen
12 °C
Samstag, 28. September
Mäßiger Regen
12 °C
Sonntag, 29. September
Leicht bewölkt
Gesamtübersicht anzeigen

Aktuelles

aus dem Gemeinde- und Ortschaftsrat

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 16.02.2023

Erstelldatum02.03.2023

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 16.02.2023

Einwohnerfragestunde

Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen.

Bekanntgaben

Schöffenwahl 2023

Das Verfahren zur Gewinnung neuer Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 ist bereits gestartet. Die Stadt Vellberg ist ebenfalls dazu aufgerufen Frauen und Männer zu gewinnen, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Hierzu wird in der nächsten „Vellberger Stimme“ eine Bekanntmachung mit einem Aufruf zur Bewerbung veröffentlicht.

Jagdverpachtung Großaltdorf

In der letzten Sitzung hat der Gemeinderat die Neuverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Großaltdorf beschlossen. Das Kreisjagdamt hat zwischenzeitlich den Jagdpachtvertrag zur Neuverpachtung mit einer Laufzeit bis zum 31.03.2032 genehmigt.

Beauftragung der Rasenmäharbeiten auf städtischen Sportplätzen

Bis Ende letzten Jahres wurden die städtischen Sportplätze in Vellberg und Großaltdorf von einem Dienstleister gemäht. Dieser Vertrag ist nunmehr beendet worden. Der TSV Vellberg und der SV Großaltdorf sind nun auf die Stadtverwaltung zugekommen und haben der Stadt angeboten, für beide Sportplätze einen Rasenmähroboter anzuschaffen, um zukünftig die Plätze automatisiert mähen zu lassen. Die Anschaffung von Mährobotern können sich die Vereine über den Württembergische Landessportbund e.V. der Sportvereine und Sportverbände fördern lassen. Hierdurch sollen die städtischen Kosten gesenkt, der Rasen durch das ständige Mulchen in einer optimalen Wuchshöhe gehalten und so eine bessere Rasenqualität erreicht werden. Der Gemeinderat gewährt für die Beschaffung von jeweils einem Rasenmähroboter je Verein einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 60 v.H. der Anschaffungskosten, jedoch max. 15.000 € je Gerät. Zusätzlich übernimmt die Stadt Vellberg 60 v.H. der regelmäßig anfallenden Unterhaltskosten. Die Vereine verpflichten sich im Gegenzug, die erforderlichen regelmäßigen Rasenmäharbeiten auf den städtischen Sportplätzen für die Dauer von 7 Jahre selbständig vorzunehmen. Die weiteren Pflegearbeiten (z.B. Aerifizieren, Vertikutieren) werden weiterhin von der Stadt geleistet.

Baubeschluss Erschließung Gewerbegebiet Talheim-Ost einschließlich Regenüberlaufbecken

Im Haushaltsplan 2023 ist die Erschließung des Gesamtgebiets des Gewerbegebiets Talheim-Ost sowie der Neubau eines Regenrückhaltebeckens mit einem Regenüberlaufbecken vorgesehen. Ursprünglich war geplant, die Erstellung des Regenüberlaufbeckens vor der Erschließung des Gewerbegebiets auszuführen, was aber daran scheiterte, dass die beantragten Landeszuwendungen hierfür nicht gewährt wurden. Das Ingenieurbüro stadtlandingenieure (IB sli) stellte dem Gremium nochmals kurz die Entwurfsplanung zur Erschließung des Gewerbegebiets Talheim-Ost mit den beiden Rückhaltebecken vor. Das gesamte Bebauungsplangebiet umfasst voraussichtlich 10 Gewerbebauplätzen. Die aktualisierte Kostenberechnung für die Gesamtmaßnahme beläuft sich auf ca. 3,785 Mio. €. Die Auftragserteilung der Arbeiten ist für den September dieses Jahres geplant. Die Bauausführung ist von Oktober 2023 bis Juni 2025 eingeplant. Der Gemeinderat regte an, das Gewerbegebiet schneller zu erschließen. Aufgrund der umfangreichen Erschließungsarbeiten kann die Fertigstellung jedoch nicht beschleunigt werden. Die Bauzeit bis Juni 2025 ist realistisch. Der Gemeinderat fasste den Bau- und Ausführungsbeschluss für die Erschließung des Gewerbegebiets Talheim-Ost einschließlich des Regenüberlaufbeckens. Das Ingenieurbüro stadtlandingenieure wurde mit der weiteren Planung und Ausführung beauftragt. Die Ausschreibung der Bauleistung wird im Sommer erfolgen. Die Auftragsvergabe ist in der Septembersitzung vorgesehen.     

Finanz- und Naturalplanung für den Stadtwald 2023

Das von der Stadt Vellberg mit der Bewirtschaftung der städtischen Waldflächen beauftragte Forstamt beim Landratsamt Schwäbisch Hall hat den Finanz- und Naturalplan für das Jahr 2023 aufgestellt. Der Forstamtsleiter, Herr Schüller, gab einen Rückblick zur Wetter- und Klimasituation der letzten Jahre und den anstehenden Aufgaben, den Wald in der Zukunft überlebensfähig zu gestalten. Die Bundesregierung habe ein Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ aufgelegt, so Herr Schüller. Der Forstamtsleiter rät von der Teilnahme an diesem Programm jedoch ab. Das Programm gehe an der Lebenswirklichkeit der Waldbesitzer vorbei. Es müssen eine Vielzahl an neuen und bürokratischen Anforderungen erfüllt werden, um überhaupt eine entsprechende Honorierung zu bekommen. Gerade für Kleinwaldbesitzer sei das kaum leistbar. Viel wichtiger sei eine aktive Waldbewirtschaftung.

Der für Vellberg zuständige Revierleiter, Herr Mayr, gab einen Rückblick über das abgelaufene Forstwirtschaftsjahr 2022. Das Betriebsergebnis schließt für 2022 mit einem Verlust in Höhe von 11.449 € ab und damit ein bisschen besser wie in der Planung (- 14.301 €) vorgesehen. Die Finanz- und Naturalplanung für den Stadtwald 2023 sieht Einnahmen in Höhe von 20.400 € und Ausgaben von 30.038 € vor. Der Gemeinderat stimmte dem Natural- und Finanzplan das Jahr 2023 mit einem geplanten Verlust in Höhe von 7.638 € zu.

Kindergartenbedarfsplan 2023

Laut Betriebserlaubnis hat die Stadt Vellberg aktuell 186 genehmigte Kita-Plätze im Ü3-Bereich und 22 Betreuungsplätze im U3-Bereich. Aktuell hat die Stadt 2 Krippengruppen. Bis Mitte des Jahres können alle angemeldeten Kinder in der Krippe aufgenommen werden. Zum Jahresende sieht der Bedarfsplan die Eröffnung einer dritten Gruppe in Talheim vor. Mit der 3. Gruppe kann dann der absehbare Bedarf an Betreuungsplätzen gedeckt werden. Die Personalplanung hierfür läuft bereits. Nach den vorliegenden Geburten- und Anmeldezahlen wird für den Kindergartenbedarfsplan im Ü3-Bereich mit einem mittelfristigen Bedarf von 177 Kindergartenplätzen gerechnet. Die Anzahl der Ü3- Plätze reichen somit aus, so dass jedem Kind ein Kindergartenplatz angeboten werden kann. Der Gemeinderat stimmte der kommunalen Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2023 zu.

2. Änderung des Bebauungsplans "Industrie- und Gewerbegebiet Talheim-Großaltdorf" in Vellberg hier: Aufstellungsbeschluss

Das ortsansässige Logistikunternehmen beabsichtigt eine Erweiterung des nördlichen bestehenden Betriebsgeländes im Industriegebiet Talheim-Großaltdorf. Hierfür ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Der Gemeinderat beschloss den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie und Gewerbegebiet Talheim-Großaltdorf“. Die Änderung betrifft die Flurstücke 319/1, 320/0 Gemarkung Vellberg Flur Talheim. Das Bebauungsplanverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.

Sonstiges

Es gab keine Wortmeldungen