Direkt
zum Inhalt springen,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Stadt Vellberg Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden.
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Vellberg
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Vellberg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
FacebookInstagram
15 °C
Heute,  27. September
Wolkenbedeckt
12 °C
Samstag, 28. September
Mäßiger Regen
13 °C
Sonntag, 29. September
Klarer Himmel
Gesamtübersicht anzeigen

Aktuelles

aus dem Gemeinde- und Ortschaftsrat

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 28.10.2021

Erstelldatum04.11.2021

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 28.10.2021

Bekanntgaben

Stellvertretende Bürgermeisterin Monika Hirschner informiert über die zurzeit stattfindenden Bauarbeiten in der Haller Straße. Dort verlegt Vodafone tagsüber eine Glasfasertrasse. Nach Angaben des Unternehmens beträgt die Bauzeit voraussichtlich 14 Tage. In dieser Zeit findet, insoweit notwendig, eine Regelung des Verkehrs mittels einer Ampelschaltung statt.

Des Weiteren wird darüber informiert, dass der Baubeginn zur Kanalsanierung im Bereich Talheim aufgrund von Lieferverzögerungen in die das kommende Jahr verschoben werden muss.

Ergebnis der Kanaluntersuchung nach der Eigenkontrollverordnung

In der Gemeinderatssitzung am 24.10.2019 beauftrage der Gemeinderat die Firma Schön GmbH aus Ilshofen mit der Kanalreinigung sowie der optischen Inspektion der Kanäle im Gewerbegebiet Talheim sowie im Ortsteil Talheim. Im Anschluss an diese Kanalbefahrung wurden die erhobenen Daten durch das Ingenieurbüro stadtlandingenieure technisch ausgewertet und nach Schadensklassen dokumentiert. Das Ergebnis dieser Untersuchung wurde den Gemeinderäten in der Sitzung präsentiert und erläutert.

Der Zustand der Kanalanlage im untersuchten Abschnitt liegt nach Angaben des Ingenieurbüros im regionalen Durchschnitt. Die üblichen Schadensbilder waren hierbei hauptsächlich verschobene Muffen, Schadstellen im Anschlussbereich der Hausanschlüsse sowie Rissbildungen in den Rohren. Herr Jörg von stadtlandingenieure schlägt vor die festgestellten Mängel in eine Maßnahmenliste nach ihrer Priorität aufzunehmen und diese Abschnittsweise abzuarbeiten.

Der Gemeinderat nimmt die technische Beurteilung des Ingenieurbüros stadtlandingenieure zur Kenntnis und stellt für einen weiteren Kanaluntersuchungsabschnitt Haushaltsmittel in noch festzulegender Höhe in den kommenden Haushaltsplan 2022 ein.

Ausschreibungsbeschluss zum Bauabschnitt 3.2 im Baugebiet Wolfsgraben, Großaltdorf

Das Ingenieurbüro stadtlandingenieure stellte die Ausführungsplanung zur Erschließung des nächsten Abschnitts im Baugebiet Wolfsgraben in Großaltdorf vor.

Der geplante Bauabschnitt umfasst die Erschließung der restlichen 22 Bauplätze mit der ortsüblichen öffentlichen Infrastruktur. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungsplanung des Ingenieurbüros stadtlandingenieure zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Ausschreibung der Baumaßnahmen.

Neubau Kita Talheim: Auftragserteilung der Schreinerarbeiten der Möbel sowie Küche

Im letzten Ausschreibungspaket wurden die Schreinerarbeiten zur Lieferung und der Einbau der Möbel und der Küche beschränkt ausgeschrieben. Hierzu wurden 10 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Am 12.10.2021 gaben jeweils zwei Firmen Angebote zu den beiden Gewerken ab.

Die Schreinerarbeiten „Möbel“ umfassen die Lieferung der Garderoben für die jeweiligen Gruppenräume, Neubau einer Wickelkommode, Einbau einer bestehenden Wickelkommode sowie der Bau und die Lieferung von 12 Personalspinde.

Die Arbeiten „Küche“ umfassen hingegen die Lieferung der Essensausgabeküche, die Personalküche sowie der Aufbau einer Bestandsküche aus dem Kindergarten Markgrafenallee im UG der Kita.

Die Ergebnisse der beiden Ausschreibungen wurden in der Kindergartenausschussitzung am 18.10.2021 vorgestellt. Der Ausschuss stimmte der Auftragsvergabe bereits zu.

Das günstige Angebot für die Schreinerarbeiten Möbel mit einem Angebotspreis i.H.v. 39.389 € ging von der Schreinerei Stang aus Untermünkheim-Kupfer ein. In der Folge ergibt sich eine Ersparnis von 21.063 € im Vergleich zur Kostenberechnung der Architekturbüros Kraft & Kraft Architekten. Das günstigste Angebot zu den Schreinerarbeiten Küche kam von der Schreinerei Maaß aus Obersontheim. Der Angebotspreis liegt hier bei 22.475,53 €, was eine Kostenüberschreitung i.H.v. 4.625,53 € im Vergleich zur Kostenberechnung bedeuten würde. Mit beiden Vergaben liegt diese Baumaßnahme aktuell mit +50.246,57 € über der Gesamtkostenberechnung.

Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss, dass die Vergabe der Schreinerarbeiten Möbel im Kindergarten Talheim an den günstigsten Bieter, die Firma Stang aus Untermünkheim-Kupfer, zum Angebotspreis in Höhe von 39.389,00 € erfolgen soll. Die Schreinerarbeiten Küche wurden mit einstimmigem Beschluss an die Firma Maaß aus Obersontheim zum Angebotspreis von 22.475,53 € vergeben.

Neukalkulation der Abwassergebühren mit 5. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung

Die Abwassergebühren sind im Haushalt ein sehr bedeutender Einnahmeposten und müssen nach den gemeindewirtschaftsrechtlichen Vorgaben stets die in diesem Bereich zugrundeliegenden Kosten decken. Aufgrund der höheren technischen Anforderungen zur ökologischen Abwasserbeseitigung sowie den gestiegenen rechtlichen Vorgaben ist eine Anpassung der Abwassergebühren auf Grundlage einer aktuellen Kalkulation ab 01.01.2022 unumgänglich. Diese Rahmenbedingungen führen ab dem kommenden Jahr zu einem relativ deutlichen Anstieg der Abwassergebühren. Diese Gebühr dient ausschließlich der Kostendeckung im Abwasserbereich. Die volle Kostendeckung ist nötig um auch künftig an Landeszuwendungen aus dem Ausgleichstock partizipieren zu können.

In Zusammenarbeit mit dem Kommunalberatungsbüro Allevo aus Obersulm wurde eine umfangreiche Neukalkulation der Gebühren für den Bemessungszeitraum 2022 und 2023 vorgenommen. Die Schmutzwassergebühren müssen daher auf 3,08 € / cbm ansteigen. Die Niederschlagswassergebühr müssen gleichermaßen auf 0,49 € / cbm ansteigen.

Der Gemeinderat stimmt nach ausführlicher Diskussion, insbesondere über die zwingende Notwendigkeit einer kostendeckenden Gebühr, der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung zu und beschließt die 5. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung. Der Beschluss erfolgt mit einer Enthaltung.

Neukalkulation der Wasserversorgung mit 6. Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung

Zeitgleich mit der Neukalkulation der Abwassergebühren wurde ebenso eine Neukalkulation der Wasserversorgungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Wasserversorgung durchgeführt. Aufgrund von mehreren Wasserrohrbrüchen kam es in den Vorjahren zu höheren Unterhaltungskosten und einer Kostenunterdeckung. Infolge dessen wurde eine kostendeckende Wasserversorgungsgebühr in Höhe von 2,38 € / cbm für den Bemessungszeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2023 berechnet. Dabei werden die Kostenunterdeckungen aus Vorjahren nur bedingt mit einberechnet um einen zu starken Anstieg der Gebühren zu verhindern. Eine Verschiebung der Anpassung in das Folgejahr nicht möglich, da sonst die Gefahr einer noch stärken Erhöhung in der Zukunft besteht.

Der Gemeinderat stimmt der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung zu und beschloss einstimmig mit einer Enthaltung die 6. Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung.

Städtische Beteiligung an der Bürgerenergiegenossenschaft "Bürgerenergie Vellberg-Bühlertal eG"

Herr Gerhard Röhrlein von der Bürgerenergiegenossenschaft stellt dem Gemeinderat die sich in der Gründung befindliche Bürgerenergiegenossenschaft für die Photovoltaikanlage im Gewann Strütäcker vor. Die Stadtverwaltung schlägt vor fünf Geschäftsanteile zu zeichnen. Ein Geschäftsanteil hat einen Gegenwert von 1.000 Euro. Das Risiko ist dabei auf den Wert der eingezahlten Anteile begrenzt. Eine etwaige darüberhinausgehende Nachschusspflicht besteht nicht.

Der Gemeinderat drückt sein Wohlgefallen am Projekt der Bürgerenergiegenossenschaft aus und beschloss einstimmig die Zeichnung von fünf Anteile der Bürgerenergiegenossenschaft.

Sonstiges

Stadtkämmerer Oliver Taubald stellt den aktuellen Sachstand zum Förderprogramm von Bund und Ländern zum Sirenenausbau dar. Die hiernach notwendige digitale BOS Alarmierung ist jedoch im Landkreis Schwäbisch Hall nicht verfügbar. Deshalb beabsichtigen nur wenige Gemeinden im Landkreis einen Förderantrag zu stellen.

Die Fördersumme würde 11.000 bis 17.000 € (je nach Sirenenart) betragen. Dem gegenüber stehen Investitionskosten in Höhe von 15.000 bis 30.000 € pro Sirene. Die bisher vorhandenen Sirenen müssten dabei vollständig ausgetauscht werden, da eine Aufrüstung aus technischen Gründen nicht möglich ist. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung keinen Förderantrag zu stellen. Diesem Vorgehen stimmt der Gemeinderat einstimmig zu.

Stadtrat Berner spricht die regelmäßig defekte Beleuchtung im Wehrgang an, welche die Unfallgefahr erhöht. Stadtkämmerer Taubald erklärt es erfolge eine regelmäßigere Kontrolle der Elektrik, die Ausfälle seien aufgrund des Eintritts von Feuchtigkeit bedingt und die Behebung recht aufwändig. Eine nachhaltige Lösung könne derzeit nicht gesehen werden.

Stadtrat Rüdel bemängelt die Abladung und Lagerung von Baumaterialien auf der Fläche beim Vereinsheim in Talheim.

Stadträtin Giehl hinterfragt die tagsüber eingeschaltete Straßenbeleuchtung am 28.10.2021. Der Grund hierfür waren, laut Herrn Brünnler, die Tätigkeit eines Wartungsteams, welche nur so die Funktionstüchtigkeit der Leuchtmittel überprüfen kann.