Aus der Arbeit des Gemeinderates
Erstelldatum29.06.2020
Aus der Arbeit des Gemeinderates
Bürgermeisterin Ute Zoll hat in der Sitzung am 25.06.2020 die folgenden Beschlüsse öffentlich bekannt gemacht, die der Gemeinderat in der letzten Sitzung im Mai nicht-öffentlich gefasst hat.
- Der Gemeinderat hat für das Wohngebiet Sandhalde beschlossen, eine Mehrfachbeauftragung durchzuführen. Als Beratungsbüro hierfür wurde das Kreisplanungsamt beauftragt. Herr Fuhrmann vom Kreisplanungsamt war in der Sitzung am 28. Mai 2020 anwesend und erläuterte eine neu aufgetretene Problemstellung in Zusammenhang mit der Mehrfachbeauftragung. Drei der vier ausgewählten Architekturbüros verlangen ein Honorar von ca. 20.000 € für die Entwurfserstellung. Ein solches Honorar war bislang nicht Bestandteil der Planungen. Der Gemeinderat beschloss, die vier in der Gemeinderatssitzung am 29.04.2020 ausgewählten Architekturbüros zur Entwurfsabgabe anzufragen und stimmte einem Honorar für den Sieger der Mehrfachbeauftragung in Höhe von ca. 20.000 € zu. Die Refinanzierung soll über die Bauplatzveräußerung erfolgen.
Außerdem wurden die Gemeinderäte von der Bürgermeisterin über die aktuelle Corona-Lage informiert:
- Ab dem 29.06.2020 nehmen alle Vellberger Kindergärten den sogenannten „Regelbetrieb in Pandemiezeiten“ zu 100 Prozent auf. Der Ganztagesbetreib bleibt aufgrund Personalmangels fraglich. Außerdem wird der Kindergarten Markgrafenallee saniert, weswegen in den Sommerferien Räumlichkeiten für die Ferienbetreuung wegfallen. Bürgermeisterin Zoll weist darauf hin, dass derzeit der Bedarf nach Ferienbetreuung abgefragt wird, jedoch kein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht.
- Seit dem 22.06.2020 können Hallen unter Auflagen wieder genutzt werden. In Vellberg wird dieses Angebot bisher nur von der Abteilung Tischtennis des TSV genutzt. Der SV Großaltdorf nutzt den Sportplatz, aber nicht die Halle.
- Bisher ist nur ein städtischer Mitarbeiter an Corona erkrankt, in der Vellberger Bevölkerung gibt es derzeit keine Corona-Erkrankung.
Ausbau der K 2668 Großaltdorf-Ilshofen
Herr Fernandes, Amtsleiter des Straßenbauamts Schwäbisch Hall und Herr Hermann, Fachbereichsleiter Verkehrsplanung LRA Schwäbisch Hall unterrichten die Gemeinderäte über den Straßenausbau der K 2668 Großaltdorf-Ilshofen.
Ziele der Ausbaumaßnahme sind die verbesserte Linienführung und der Ausgleich von Höhen und Kuppen, um Sichtschatten zu verringern und bessere Sichtverhältnisse zu schaffen. In diesem Zuge wurden naturschutzrechtliche Belange geprüft: einige Bäume werden gefällt müssen.
Aktueller Stand der Planung
Folgende Schritte der Maßnahme sind bereits durchlaufen: Antragstellung auf Programmaufnahme, Aufnahme im Förderprogramm, Entwurfsplanung, Sicherheitsaudit, Anhörung von Trägern öffentlicher Belange. Noch offen sind der Antrag auf einen Zuschuss, die Ausschreibung und die Zustimmung zur Vergabe im Kreistag.
Der Ausbau der K 2668 muss unter Vollsperrung des betroffenen Streckenabschnitts vollzogen werden. Der zeitliche Rahmen kann seither nur unverbindlich auf März 2021 bis Oktober 2021 geschätzt werden.
Seitens des Straßenbauamtes besteht das Angebot, Tiefbaumaßnahmen an der OD Großaltdorf am Ende der Ausbaumaßnahme K 2668 miteinzubeziehen. Somit kann die Stadt Vellberg Kosten für die Erneuerung der Straßendecke einsparen. Für Wasser-, Abwasser- und Breitbandleitungen fielen für die Stadt Vellberg Kosten in Höhe von ca. 650.000 € an. Endgültig wird darüber im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2021 entschieden.
Der Stadtrat beschloss einstimmig, dass die Stadt dem Vorentwurf für den Vellberger Streckenanteil zustimmt. Zusätzlich gibt der Gemeinderat folgende Stellungnahmen ab:
- Bei der Umleitungsplanung sollte darauf geachtet werden, dass sich die innerörtliche Engstelle in Lorenzenzimmern nicht zu einer erhöhten Gefahrenquelle für die Fußgänger und den Autoverkehr entwickelt. Die Engstelle in der Dorfstraße stellt bereits jetzt vor allem für Fußgänger ein Sicherheitsproblem dar.
- Um die von der Umleitung betroffenen Gemeinden nicht zu stark zu belasten, sollte eine Zweiteilung der Umleitungsstrecke erfolgen. Von Vellberg nach Großaltdorf kommend einmal über die K 2665 Kerleweck und K 2603 Unteraspach und andererseits über die L 1040 Lorenzenzimmern- Gaugshausen.
- Bei der Umleitungsplanung ist darauf zu achten, dass die Verkehrsteilnehmer nicht auf bestehende Feldwege ausweichen können.
Entscheidung über einen eingegangenen Antrag zur Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, dass der Antrag von Herrn Manfred Seeßle, auf der Fläche Nr. 6, Teil von Flst. 1874 in Talheim, eine Freiflächen-PV-Anlage zu errichten, wie beantragt befürwortet wird. Außerdem beschloss der Gemeinderat, dass zur Umsetzung ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt wird. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird das Kreisplanungsamt des Landratsamts Schwäbisch Hall beauftragt. Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Die Verwaltung wurde beauftragt, entsprechende Kostenvereinbarungen und Durchführungsverträge abzuschließen.
Auftragsvergabe zur Lieferung und Einbau einer Schulessenausgabeküche und einer Schul- und Vereinsküche in der Grundschule
Zur Angebotsabgabe für Neuausstattung der Schüleressensausgabeküche wurden 13 Unternehmen angefragt, lediglich zwei Angebote sind eingegangen.
Der Auftrag zur Lieferung und Einbau der Schulessenausgabeküche und der Lehr- und
Vereinsküche in der Grundschule Vellberg wird an den günstigsten Bieter, die Firma
Hachtel GmbH aus Schwieberdingen, zum Angebotspreis von 38.992,73 € brutto erteilt. Der Kücheneinbau ist im Zeitraum vom 15. bis 25.09.2020 geplant, zwei Wochen zuvor erfolgt die Bodenverlegung.
Sonstiges
30er-Zone Eschenau
Die Möglichkeit der Errichtung einer 30er-Zone in Eschenau muss im Zuge der Verkehrsschau mit dem Landratsamt Schwäbisch Hall geprüft werden. Die diesjährige Schau fiel aufgrund von Corona aus, einen Ersatztermin gibt es noch nicht.
Fußgängerampel Eschenauer Straße
Ein Stadtrat merkt an, dass das Schild, das auf die Fußgängerampel in der Eschenauer Straße hinweist, ungünstig steht. Bürgermeisterin Zoll antwortet, dass verkehrsrechtliche Anordnungen gewisse Abstandregelungen vorschreiben, nach denen die Hinweisschilder platziert wurden. Sie sagt eine Überprüfung eines günstigeren Standortes zu. Die Fußgängerampel wird voraussichtlich noch bis zu den Sommerferien installiert bleiben.
Parksituation Schönblickstraße
Immer wieder beschweren sich Bürger über die Parksituation in der Schönblickstraße. Bürgermeisterin Zoll merkt an, dass es zulässig ist, rechts am Straßenrand zu parken, wenn die Straße eine entsprechende Restbreite aufweist. Die Problematik wird an den Gemeindlichen Vollzugsdienst weitergegeben und mit in die nächste Verkehrsschau genommen.